• Kirchenvorstand

    Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt diese. Dem Kirchenvorstand unserer Gemeinde gehören neben dem Pfarrer 10 gewählte Kirchenvorstandsmitglieder sowie mit beratender Stimme der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates an.

    Die Kirchenvorstandsmitglieder werden jeweils für acht Jahre gewählt, wobei nach vier Jahren jeweils die Hälfte der Mitglieder ausscheiden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind im Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Erzbistum Berlin geregelt. Dazu gehören insbesondere die Feststellung des Haushaltsplanes, die Prüfung der Jahresabrechnung, Bestellung der Rendanten und Beschlussfassungen zu Dienst- und Werkverträgen und Vermögensveränderungen. Die meisten Beschlüsse und Willenserklärungen des Kirchenvorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Erzbischöflichen Ordinariats.

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